ASA

Der Arbeitsschutzausschuss. DAS Gremium in einem Unternehmen, das die Richtung vorgibt, Ziele im Arbeitsschutz definiert und überwacht. Ein Arbeitsschutzausschuss ist gesetzlich vorgeschrieben (§11 Arbeitssicherheitsgesetz). Dieser muss mindestens vierteljährlich zusammen kommen und alle wichtigen Akteure im Arbeitsschutz (Arbeitsgeber, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte) müssen vertreten sein. Über die Ausgestaltung des ASA lässt sich viel über die Sicherheitskultur eines Unternehmens ablesen: welche Führungskräfte nehmen mit wieviel Engagement an der Sitzung teil? Steht der Termin fix oder wird er regelmäßig anderen wichtigeren Themen untergeordnet und verschoben? Wer leitet durch die Sitzung? Wie verbindlich sind die getroffenen Verabredungen? Ist es eine motivierende, inspirierende, aktive Runde, oder empfängt einen eher eine erdrückende Langeweile? Gibt es einzelne Protagonisten, die sich profilieren wollen, oder ist es eher eine gemeinsame Anstrengung, zusammen zu überlegen, wie man im Arbeitsschutz besser wird?