Verantwortung

Über Verantwortung im Arbeitsschutz wird viel diskutiert. Für den Gesetzgeber ist es eine klare Sache: mit „der Arbeitgeber muss…“, „der Arbeitgeber hat…“, beginnen viele Paragraphen im Arbeitsschutz-Gesetzgebungs-Dickicht. Der Arbeitgeber delegiert diese Verantwortung dann auf seine Führungskräfte. Je expliziter dies geschicht, desto besser. Damit herrscht Klarheit und es sollten alle Zweifel ausgeräumt sein, dass eine Führungskraft automatisch für ihren Bereich auch die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. In der Praxis wird diese Verantwortung von vielen Führungskräften nicht umfassend wahrgenommen. Das kann an Unkenntnis, anderen Prioritäten oder einer eher gleichgültigen Einstellung liegen. Die Haltung „das haben wir schon immer so gemacht“ gibt es auch bei Führungskräften. Die Unternehmenskultur und oberste Führung spielt hier eine große Rolle und bestimmt, wie gut die Arbeitsschutz-Verantwortung im Unternehmen umgesetzt wird. Wie man als Führungskraft seine Verantwortung wahrnehmen kann, habe ich in einem Artikel im „Sicherheitsingenieur“ 10-2022 beschrieben.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat in der Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Stabstelle mit Beratungs- und Unterstützungsfunktion. Sie unterstützt die Führungskräfte und ist für eine fachlich richtige Beratung verantwortlich. Wer mehr über die Verantwortung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure wissen möchte, dem empfehle ich das Buch „Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure“ von Thomas Wilrich, erschienen 2022 im VDE Verlag.