Gefährdungsbeurteilung – GBU

Gefährdungsbeurteilungen (engl. job hazard assessment oder workplace risk assessment) gehören zu den wichtigsten Pflichtaufgaben im Arbeitsschutz. Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für alle Maßnahmen im Arbeitsschutz und auch die Grundlage für die Unterweisungen der Mitarbeiter. Nur wenn wir die Risiken kennen, können wir uns entsprechend schützen. Wir setzen uns damit auseinander, was theoretisch passieren könnte und klären, mit welchen technischen, organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen wir dies verhindern. Für jeden Arbeitsplatz bzw. jede Tätigkeit muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden und sie muss auch immer schriftlich dokumentiert sein. Verantwortlich für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die jeweiligen Führungskräfte. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden sie fachlich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt unterstützt. Auch Sicherheitsbeauftragte und evtl. der Betriebsrat können unterstützend bei einer Gefährdungsbeurteilung mitwirken.